Innenpolitik
Staatsaufbau
Saudi-Arabien ist eine absolute Monarchie. Der Koran und die „Sunna",
welche die überlieferten Aussagen des Propheten Mohammad umfaßt, bilden die
Verfassung. Das „Grundgesetz" von 1992 bestimmt die wesentlichen Merkmale
von Staat und Gesellschaft. Der Islam ist Staatsreligion. Staatsoberhaupt ist
König Fahd bin Abdel Aziz Al-Saud (geb. 1920). Er trägt den Titel „Diener
der beiden heiligen Stätten", womit die großen Moscheen in Mekka und
Medinah gemeint sind. Aus gesundheitlichen Gründen hat König Fahd die
laufenden Amtsgeschäfte faktisch Kronprinz Abdullah bin Abdel Aziz (geb. 1923)
übertragen. Die Thronfolge geht nach den Söhnen des Staatsgründers König
Abdul Aziz (gest. 1953) sowie deren Söhnen. Ist ein neuer König zu bestimmen,
tritt der königliche Familienrat zusammen.
Die Regierung besteht aus dem Ministerrat unter Vorsitz des Königs.
Schlüsselressorts wie Inneres, Verteidigung und Äußeres sind von Mitgliedern
der königlichen Familie besetzt.
Ein Parlament gibt es nicht, doch besteht seit 1992 eine beratende
Versammlung, der „Majlis al-Shura". Der König ernennt die 120 Mitglieder
für jeweils 4 Jahre. Der Majlis al-Shura berät die Regierung und nimmt
insbesondere zu Gesetzesvorhaben Stellung. Über eigene Gesetzesinitiative oder
ein Budgetrecht verfügt er nicht.
Großen Einfluß haben die islamischen Religionsgelehrten („Ulema")
sowie wichtige Stammesführer.
Gesellschaft
Islam und Stammestradition bilden die Grundpfeiler der saudischen
Gesellschaft. Die strenge Auslegung des wahhabitischen Islam führt zu einer
Reihe von Regeln und Einschränkungen des Alltags. In der Öffentlichkeit
besteht strikte Geschlechtertrennung. Saudische Frauen sind meist
vollverschleiert. Auto fahren ist Frauen verboten. Sie unterstehen der
lebenslangen Vormundschaft des Ehemanns oder männlicher Familienangehöriger,
die allerdings für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Frauen sind weder im
Ministerrat noch im Majlis al-Shura vertreten. Inzwischen bilden Frauen gut die
Hälfte des akademischen Nachwuchses, doch bestehen in der Praxis kaum
Beschäftigungsmöglichkeiten.
Alkohol und öffentliche Vergnügungen (außer für Kinder) sind streng
untersagt. Während der täglich fünf Gebetszeiten schließen die Geschäfte.
Für die Einhaltung der öffentlichen Moral sorgt die „Behörde zur Förderung
der Tugend und Bekämpfung des Lasters", deren Mitglieder „Mutawa"
genannt werden.
Die saudische Gesellschaft weist unterschiedliche Strömungen auf.
Aufgeschlossene und reformorientierte Kräfte stehen konservativ-religiösen
Kreisen gegenüber. Nach dem „al-Qaida"-Attentat vom 12.05.03, bei dem in
Riad 34 Menschen getötet wurden, begann erstmals eine öffentliche Diskussion
über Extremismus und Fundamentalismus in der eigenen Gesellschaft. Viele
Jugendliche sehen in religiösem Eifer eine Möglichkeit des Protests gegen
westlichen Einfluß, vor allem gegen die als dominant und ungerecht empfundene
US-Politik im Nahen Osten und im Irak.
Menschenrechte
Die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien ist unbefriedigend. Das Strafrecht
folgt koranischer „Scharia". Todes- und Körperstrafen werden verhängt
und vollstreckt. Die Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit sind stark
eingeschränkt. Parteien sind verboten. Die öffentliche Ausübung
nichtislamischer Religionen ist streng untersagt; es gibt keine Kirchen.
Meinungs- und Pressefreiheit sind in gewissem Rahmen gegeben. Die kontroverse
Diskussion gesellschaftlicher Mißstände oder von Defiziten der Regierung ist
möglich, doch besteht strenge Zensur in Bezug auf öffentliche Moral, Religion
und Königshaus.
Der Anteil der schiitischen Minderheit dürfte bei rund 10% liegen. Die
Schiiten werden von den religiösen Autoritäten nicht als Muslime anerkannt.
Sie dürfen keine Moscheen bauen. In den Schulen wird ausschließlich
sunnitischer Religionsunterricht erteilt. In Wirtschaft und Gesellschaft werden
Schiiten bisweilen als Bürger zweiter Klasse behandelt.
Nach saudischer Vorstellung gewährleistet die vollkommene Umsetzung der im
Koran überlieferten göttlichen Ordnung die beste Verwirklichung der
Menschenrechte.
In letzter Zeit ist eine leichte Öffnung bei Menschenrechtsthemen zu
verzeichnen. Durch neue Gesetze wurde das Strafverfahren reformiert und der
Anwaltsberuf geregelt. Im Januar 2003 kam eine Delegation der
Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch" auf Einladung der
saudischen Regierung zu Gesprächen nach Riad.
Medienlandschaft
Die technologische Entwicklung hat dem saudischen Medienkonsumenten in kurzer
Zeit eine Fülle von Informationsmöglichkeiten eröffnet. Nach eigenen Angaben
belegt Saudi-Arabien Platz vier der Länder mit der größten Zunahme von
Internet-Anschlüssen. Internet und e-mail bieten vor allem den saudischen
Frauen einen Ausgleich für gesellschaftlich bedingten Mangel an Kommunikation
und Mobilität. Allerdings besteht strenge Zensur in Bezug auf einige politische
Inhalte, vor allem aber in bezug auf ´unislamische´ Webseiten, was
insbesondere den Zugang zu erotischem Material betrifft. Derzeit sind etwa
400.000 Webseiten blockiert.
Die Printmedien sind zunehmend relativ offen und kritisch. Die größten
Tageszeitungen sind „al-Watan", „al-Riyadh" und „Okaz". Die
englischsprachige „Arab News" findet auch außerhalb Saudi-Arabiens
Verbreitung.
Die Hauptinformationsquelle bildet das Fernsehen. Während die saudischen
Staatskanäle als eher langweilig gelten, erfreuen sich ausländische
arabischsprachige Sender wie „al-Jazeera" und „Abu Dhabi TV"
großer Beliebtheit. Auch der Empfang westlicher Sender ist möglich und
üblich.
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