Innenpolitik
Staatsaufbau
Libanon ist eine parlamentarische Demokratie mit Wahlen im Abstand von vier
Jahren. Politische Parteien sind zugelassen, vorherrschend sind aber Bündnisse
aufgrund von religiöser Zugehörigkeit. Das libanesische System wird von der
Zusammenarbeit der verschiedenen religiösen Gruppen getragen, daneben spielen
jedoch Familien- und regionale Interessen eine große Rolle.
Abkommen von Taif, Beziehungen zu Syrien
Das 1989 geschlossene Abkommen von Taif bestätigte den ungeschriebenen
Nationalpakt von 1943, der die Verteilung der politischen Macht nach
konfessionellen Gesichtspunkten bereits vorsah. Nach Taif müssen der
Staatspräsident Maronit, der Ministerpräsident Sunnit und der
Parlamentspräsident Schiit sein. Allerdings hat der Ministerpräsident heute
mehr Befugnisse im Verhältnis zum Staatspräsidenten. Das Verhältnis zwischen
Christen und Muslimen im Parlament wurde paritätisch festgesetzt. Von 128
Abgeordneten repräsentiert also die Hälfte christliche bzw. moslemische
Gruppierungen.
Die Wiederherstellung der Staatsgewalt war nach dem Bürgerkrieg nur mit
Hilfe syrischer Truppen möglich, die auch heute noch im Lande stationiert sind.
Die im Abkommen von Taif festgelegten "besonderen Beziehungen" zu
Syrien schränken den Spielraum libanesischer Entscheidungen ein. Mit einem
weiteren Grundlagenvertrag zwischen beiden Ländern und einem Vertrag über
Kooperation in Sicherheitsfragen von 1991 wurde das Recht Syriens festgelegt,
außen-, innen- und sicherheitsbezogene Vorgänge in Libanon mitzubestimmen.
Im Süden Libanons liegen besondere Verhältnisse vor. An der Landesgrenze
("Blaue Linie") hat mit Einwilligung der Regierung die schiitische
Hizbollah-Miliz Position bezogen. Hier kommt es immer wieder zu
Auseinandersetzungen zwischen Hizbollah und der israelischen Armee über die
Blaue Linie hinweg. Die Regierung ihrerseits hat ca. 1.500 Soldaten und
Polizeiangehörige im Vorfeld der Grenze aufgestellt, die u.a. den Zugang
kontrollieren.
Die libanesische Armee hat keine Kontrolle über die 12 palästinensischen
Flüchtlingslager. Bei mehreren Zwischenfällen gab es in der Vergangenheit Tote
auf Seiten der libanesischen Armee und der Flüchtlinge.
Menschenrechte
Trotz im Vergleich zu anderen arabischen Ländern weitreichenden
demokratischen und rechtsstaatlichen Errungenschaften kommt es zu einzelnen
Verletzungen der Menschenrechte und staatlichen Eingriffen in demokratische
Freiheiten . Die Bedingungen in libanesischen Gefängnissen entsprechen nicht
internationalen Normen. Die Justiz ist grundsätzlich unabhängig, aber nicht
frei von politischem Druck. Im Vergleich zu anderen Staaten der Region verfügt
der Libanon über weitgehende Pressefreiheit, insbesondere in den Printmedien,
die aber ebenfalls gelegentlich verletzt wurde.
Situation der Frauen
Im Kabinett gibt es keine Frau, im Parlament sind drei weibliche Abgeordnete
vertreten. Frauen im Libanon haben mehr Rechte und Möglichkeiten als in den
anderen Staaten der Region. Ihr Status ist aufgrund der multikonfessionellen
Zusammensetzung der libanesischen Gesellschaft jedoch nicht einheitlich.
Personenstandsangelegenheiten (z.B. Heirat, Scheidung, Eigentumsfragen,
Erbfragen) fallen in die Zuständigkeit der 18 anerkannten
Religionsgemeinschaften.
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