Innenpolitik
Kuwait ist ein Fürstentum (Emirat). Die Emirs-Würde ist in der Familie
Al-Sabah erblich, wofür laut Verfassung nur Nachkommen Scheich Mubaraks d. Gr.
in Frage kommen. Der Emir ernennt – unter Mitwirkung des Parlaments
(Nationalversammlung) – den Thronfolger. Üblicherweise wird dabei zwischen
Nachkommen der Mubarak-Söhne Jaber und Salem gewechselt.
Das Regierungssystem Kuwaits beruht nach seiner Verfassung auf der
Gewaltenteilung. Es verbindet Elemente einer traditionellen Monarchie mit der
parlamentarischen Regierungsform. Die legislative Gewalt liegt bei der
Nationalversammlung, jedoch wirkt der Emir durch sein Initiativ- und suspensives
Vetorecht dabei unmittelbar mit. Die exekutive Gewalt liegt beim Emir und den
von ihm ernannten Ministern, einschließlich des Premierministers. Das Amt des
Premierministers und wichtige Ministerien werden in der Regel mit Angehörigen
der herrschenden Familie besetzt.
Nationalversammlung
Die Nationalversammlung ist ein auf vier Jahre gewähltes Einkammerparlament.
Sie besteht aus 50 Mitgliedern und maximal 16 Regierungsmitgliedern, die -
soweit nicht ins Parlament gewählt - ex officio Mitglieder des Parlaments sind.
Wahlberechtigt sind nur männliche Kuwaiter. Angehörige der Streit- und
Sicherheitskräfte sowie - bisher noch - Frauen sind nicht wahlberechtigt. Die
Nationalversammlung wirkt bei der Ernennung der Regierung nicht mit, kann jedoch
Minister zur Befragung vorladen und ggfs. durch Mißtrauensvotum ihren
Rücktritt durchsetzen. Gegen den Premierminister ist ein Mißtrauensvotum nicht
zulässig. Das Parlament kann jedoch beschließen, daß es mit diesem nicht mehr
zusammenarbeiten kann; der Emir wird darauf entweder den Premier entlassen und
ein neues Kabinett ernennen oder das Parlament auflösen.
In Kuwait gibt es keine politischen Parteien. Abgeordnete werden
ausschließlich ad personam gewählt. Sie können jedoch, sofern sie nicht als
Stammesvertreter oder Unabhängige gewählt werden, parteiähnlichen
Gruppierungen zugeordnet werden, die sie in ihrem Wahlkampf unterstützt haben.
Im derzeitigen Parlament (Wahlperiode 2003-2007) können die Abgeordneten lose
den folgenden Gruppen zugeordnet werden:
- Islamisten verschiedener Gruppierungen
- Liberale verschiedener Gruppierungen
- Der sogenannte "Volksblock" (diverse populäre und soziale
Themen)
- Die sogenannten "Stämme" bilden keine einheitliche Gruppe,
vielmehr werden ca. 80% der Abgeordneten aufgrund ihrer Stammesbindungen
gewählt..
Für den kuwaitischen Parlamentarismus ist charakteristisch, dass es in der
Nationalversammlung weder klar definierte Regierungsparteien noch eine
festgefügte Opposition gibt. Stattdessen gehen die genannten Gruppierungen wie
auch die einzelnen Abgeordneten je nach Materie wechselnde Absprachen und
Ad-hoc-Koalitionen ein. In den letzten Jahren war das parlamentarische Leben
zunehmend von Auseinandersetzungen zwischen den liberalen Gruppierungen, die
insbesondere das städtische, reformorientierte Bürgertum vertreten, und den
islamistischen Gruppierungen, die in der weithin noch konservativ und
traditionell geprägten kuwaitischen Gesellschaft über starken Rückhalt
verfügen, geprägt.
Aktuelle innenpolitische Lage
Die sogenannte Reformdiskussion lebt in Kuwait immer wieder auf. Trotz der
nach wie vor sehr hohen Staatseinnahmen beginnen sich angesichts des
Bevölkerungswachstums Grenzen zu zeigen. Es zeichnet sich ab, dass das Land
längerfristig um eine Reduzierung der hohen Staatsausgaben – besonders beim
umfassenden System der jedem Kuwaiter zustehenden Sozialleistungen und
Subventionen – nicht herumkommt. Ebenso wird seit längerem intensiv über
Schritte zur Belebung der kuwaitischen Wirtschaft und zum Rückbau des
staatlichen Sektors diskutiert.
Ein wichtiges innenpolitisches – und menschenrechtliches – Problem ist
weiterhin die Lage der rd. 120.000 "Bidoun" (Araber "ohne"
Staatsangehörigkeit, die fast alle in Kuwait geboren sind). Die Regierung geht
davon aus, daß diese ihre Staatsangehörigkeit verbergen und ist nur bei
Erfüllung strenger Voraussetzungen zur Einbürgerung bzw. zur Erteilung von
Aufenthaltsgenehmigungen bereit.
Politische Partizipation der Frauen
Kuwaitische Frauen nehmen aktiv am Berufsleben teil, wo sie als Ärztinnen,
Anwältinnen, Professorinnen, Lehrerinnen, Schriftstellerinnen und
Künstlerinnen eine sichtbare Rolle auch in der Öffentlichkeit spielen. Kuwait
wird bei den Vereinten Nationen surch eine Botschafterin vertreten. Jedoch haben
Frauen nach wie vor kein Wahlrecht. Die Regierung unterstützt grundsätzlich
die Forderung nach dem Frauenwahlrecht (das von den sunnitischen Islamisten
abgelehnt, von vielen Schiiten aber unterstützt wird). Es bleibt abzuwarten, ob
sie sich in der neuen Legislaturperiode aktiv für dieses engagiert. Bei den
Wahlen im Juni 203 haben Frauen massiv die Öffentlichkeit gesucht.
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